Gage einer Sängerin


Wie hoch ist die Gage einer (Hochzeits-) Sängerin?

Die Höhe der Gage wird von verschiedenen Faktoren bestimmt. Um diese exakt zu kalkulieren, benötige ich den genauen Termin (Datum/ Uhrzeit) und den Veranstaltungsort.

 

Richtwert Gage für Sologesang (Hauptsaison April-Oktober):

  • Zur kirchlichen oder freien Trauung: 450 € zzgl. Fahrtkosten*
  • Für eine standesamtliche Trauung: 350 € zzgl. Fahrtkosten*

Wieso der Preisunterschied zwischen standesamtlicher und kirchlicher bzw. freier Trauung? Eine standesamtliche Trauung dauert ca. 30 Minuten, eine kirchliche bzw. freie Trauung 1–1,5 Stunden

  • Zu Trauerfeiern/Beerdigungen: 350 € zzgl. Fahrtkosten*
  • Zum Sektempfang, im direkten Anschluss an eine Trauung, auf der ich von Ihnen gebucht bin: 150 € pro angefangene Stunde
  • Zu Taufen: 350 € zzgl. Fahrtkosten*
  • Sektempfang, Dinner, Gesangseinlage bei Festlichkeiten wie Geburtstag, Weihnachtsfeiern und sonstige Events:
    - Preise auf Anfrage -

Anmerkungen:

Die oben genannten Preise sind netto zu verstehen, sind unverbindliche Richtwerte und stellen noch kein verbindliches Angebot dar. Die Preise beinhalten:

  • Sologesang im Rahmen der Zeremonie zu hochwertigen Instrumentalen vom Band
  • Eine dem Veranstaltungsort angepasste Anlage. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Technik.
  • Die mit Ihnen vereinbarten Wunsch-Lieder**
  • Beratung (Telefon/Mail/Videocall / Vorbereitung / An- und Abreise* /Auf- und Abbau bzw. ggf. Umbau von Trauung zum Sektempfang 

*Fahrtkosten berechne ich ab 52372 Kreuzau/NRW mit 0,70 Euro pro Kilometer. Bei längerer Anfahrt über 150 Kilometer erstelle ich ein individuelles Angebot, da der zeitliche Aufwand entsprechend deutlich größer ist und in die Kalkulation mit einbezogen werden muss. Bitte beachten Sie, dass die Fahrtkosten nicht nur die reinen Kilometer, sondern auch die Fahrtzeit beinhalten. Kilometer werden bei GoogleMaps berechnet (ab Bilsteiner Weg 3, 52372 Kreuzau).

 

** Liedwünsche außerhalb meines Repertoires erfülle ich grundsätzlich sehr gerne, soweit ich diese rechtzeitig erfahre, Instrumentale erhältlich sind und zu meiner Stimmlage passen. Jedes neue Lied, dass ich auf Ihren Wunsch hin einstudiere (und für das Instrumentale verfügbar sind) wird mit einer Aufwandsentschädigung von 100 € berechnet und beinhaltet den Kauf des Instrumentals sowie das Einstudieren des Titels. Warum eine Aufwandsentschädigung? Ich bereite den Song ganz individuell für Ihre Hochzeit vor und studiere Ihren Wunschtitel neu ein. Bis ein Lied perfekt für den Auftritt einstudiert ist, bedarf es eingen Übungsstunden. Schließlich soll auf Ihrer Feier alles reibungslos und perfekt ablaufen. Dafür bitte ich um eine - im Verhältnis zum Probeaufwand - minimale Kostenbeteiligung. Denn das Risiko, dass Ihr Wunschlied vielleicht nie wieder von einem anderen Paar angefragt wird, liegt bei mir. In seltenen Fällen kommt ein Aufpreis für Produktionskosten für ein neues Lied hinzu, wenn ein Instrumental neu eingespielt und produziert werden muss und richtet sich je nach Aufwand (i.d.R. ca. 80,00 Euro). Die genauen Kosten müssen jedoch im Einzelfall geklärt werden.

 

Kosten für Begleitung durch Livemusiker (Gitarre oder Piano) fallen gesondert an! 

 

Gemäß § 19 UStG weise ich auf meiner Rechnung keine Umsatzsteuer aus.

 

Eine weitere Anmerkung am Rande sei noch erlaubt:

Wir leben in einer Geiz ist Geil Zeit. Es gibt aus meiner Sicht einen großen Unteschied zwischen billig und günstig. Meine Preise sind auf den ersten Blick vielleicht nicht billig. Aber wenn ich alle meine Leistungen (Angebotserstellung, Vorbereitung auf Ihre Feier, Technik einladen, Anreise, ca. 60 Min. vorab da sein, Trauzeremonie mit meiner Gesangsdarbietung ca 1,5h, Abbau, Abreise - um nur die gossen Eckpfeiler zu nennen) einkalkuliere (wir sprechen von im Schnitt 10 Stunden die ich für Ihren schönsten Tag arbeite), dann empfinde ich die oben genannten Preise als Preiswert (eben „den Preis wert“). Weitere Detailinformationen und Gedankengänge finden Sie unter FAQs & Infos